Garantie

Garantie von BTE MOTORTECHNIK


I. Geltungsbereich und Umfang; Vorbehalt gesetzlicher Rechte

1.
Wir, BTE MOTORTECHNIK (nachfolgend "wir", "BTE MOTORTECHNIK") garantieren unseren Kunden (nachfolgend "Kunden"), dass die unter II. 1. aufgeführten, von uns in Deutschland eingebauten
(bei Motorinstandsetzungen/-überholungen) bzw. ausgelieferten (beim Teileverkauf) Motorteile innerhalb eines Zeitraums von 1 Jahr, ohne Kilometerbegrenzung, ab Abnahme (bei

Motorinstand-setzungen/-überholungen) bzw. Auslieferung (beim Teileverkauf) frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein werden.

2.
Einen unter diese Garantie fallenden Material- oder Verarbeitungsfehler werden wir auf unsere Kosten nach eigenem Ermessen entweder durch Reparatur oder Ersatzlieferung beheben. Weitergehende Ansprüche (z.B. Schadensersatz, Aufwendungsersatz etc.) ergeben sich aus der Garantie nicht. Durch diese Garantie werden die gesetzlichen Rechte des Kunden als Besteller bzw. Käufer bei Mängeln des Werkes bzw. Produktes aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) und mögliche Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegen BTE MOTORTECHNIK nicht eingeschränkt.

II. Erfasste und nicht erfasste Motorteile

1.
Diese Garantie erfasst ausschließlich folgende Motorteile:

  • Zylinderkopf
  • Ein- und Auslassventile
  • Pleuel
  • Lagerschalen
  • Kolbenringe
  • Kolbenbolzen
  • Kurbelwelle
  • Zylinder
  • Zylinderkopfdichtung
  • Nockenwelle
  • Kipphebel
  • Steuerkette
  • Zahnriemen
  • Metallische Stirnräder
  • Führungen
  • Stößel
  • Laufbuchsen


  • 2.
    Nicht unter II. 1. aufgeführte Motorteile unterliegen dieser Garantieerklärung nicht.

    Dies gilt insbesondere für kundeneigene Motorteile.


    III. Bedingungen der Inanspruchnahme

    Um diese Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde:

  • die Motorüberholung/-instandsetzung von uns in Deutschland durchgeführt lassen bzw. das Produkt von uns erworben und in Deutschland erhalten haben und
  • uns den Garantiefall schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) anzeigen und
  • anschließend das Motorteil bzw. das Fahrzeug, in dem das Motorteil verbaut wurde, in Deutschland zur Abholung auf unsere Kosten bereit stellen und uns schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) über die Bereitstellung informieren und
  • uns spätestens mit dem Motorteil die Originalrechnung vorlegen

  • zusätzlich bei Motorüberholung/-instandsetzung
  • fachgerechte ölwechsel
  • erstmalig spätestens nach 5.000 gefahrenen Kilometern nach der Motorüberholung/-instandsetzung
  • anschließend spätestens nach jeweils weiteren 15.000 gefahrenen Kilometern durchführen (lassen)


  • IV. Garantieausschlüsse und Einschränkungen

    Ein Garantieanspruch ist ausgeschlossen, wenn:

  • das Motorteil Schäden aufweist, die durch defekte kundeneigene Bauteile oder Anbauteile oder öl- oder Kühlmittelmangel oder unsachgemäße Bedienung/Benutzung/Umbau oder Unfälle oder Gewaltanwendung/ Vandalismus hervorgerufen wurden
  • oder
  • das Fahrzeug, in dem das Motorteil verbaut wurde, zum Motorsport genutzt wurde oder
  • bei dem Fahrzeug, in dem das Motorteil verbaut wurde, ein Chiptuning vorgenommen wurde


  • V. Garantiegeber


    Garantiegeber ist:

    Turkay Görmüs
    handelnd unter BTE MOTORTECHNIK
    Brönninghauserstr. 39
    33729 Bielefeld

    Tel.: 0521/38442650
    Telefax: 0521/38442439
    E-Mail: info@bte-motortechnik.de

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 257876837
    Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld

    Hier können Sie unsere Garantie herunterladen


    BTE-Motortechnik möchte Ihnen den bestmöglichen Service bieten. Dazu speichern wir Informationen über Ihren Besuch in sogenannten Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Hier mehr zum Datenschutz